01.05.2022 Selbsthilfeförderung

Unser Antrag auf GKV-Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V wurde auch in diesem Jahr bewilligt!

Mit der bewilligten Pauschalförderung zahlen wir die anfallenden Kosten für Büromaterial und Porto, den Druck von Werbemitteln, den Betrieb dieser Homepage, etc.

Die Förderung hilft uns, Eltern und Interessierte, Arztpraxen und Geburtskliniken, mit Informationsmaterial zum Thema Down-Syndrom zu versorgen.

Für dieses Jahr sind eine zusätzliche Poster-Kampagne zum Thema Sport und die Erstellung von Info-Flyern über unsere Gruppe sowie zum Thema Peer-Beratung geplant. Wir haben deshalb dieses Jahr eine höhere Fördersumme beantragt. Wir freuen uns sehr, dass die Förderung in der beantragten Höhe bewilligt wurde!