25.06.2026 Selbsthilfeförderung

Das Bild zeigt einen Haufen 50€-Scheine.

💪 Unser Antrag auf GKV-Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V wurde auch in diesem Jahr bewilligt!

🥳 Da Vera jedes Jahr in den ersten Monaten in Vorkasse geht, ist ihre Erleichterung auch in diesem Jahr groß.

💡 Dank der GKV-Selbsthilfeförderung können wir jedes Jahr Schwangere, Eltern und Interessierte, Arztpraxen und Geburtskliniken mit Informationsmaterial zum Thema Down-Syndrom versorgen – am Welt-Down-Syndrom-Tag aber auch an den übrigen 364 Tagen im Jahr.

💰 Von der Förderung bezahlen wir die anfallenden Kosten für Büromaterial, Porto und Briefumschläge, den Druck von Werbemitteln, den Betrieb unserer Homepage, unsere Mitgliedschaft im BVDS, etc..

🆓 Dank der alljährlichen „Finanzspritze“ können wir die laufenden Kosten unserer Selbsthilfegruppe decken und müssen keine Mitgliedsbeiträge erheben. Wir sind uns sicher: Dies trägt wesentlich zur Niederschwelligkeit unseres Angebotes bei!