26.05.2020 Selbsthilfeförderung

Unser Antrag auf GKV-Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V wurde bewilligt!

Mit der bewilligten Pauschalförderung zahlen wir die anfallenden Kosten für Büromaterial und Porto, den Druck von Werbemitteln, den Betrieb dieser Homepage, etc.

Die Förderung hilft uns, Eltern und Interessierte, Arztpraxen und Geburtskliniken, mit Informationsmaterial zum Thema Down-Syndrom zu versorgen.