Im September 1954 empfahl die UNO ihren Mitgliedsstaaten, einen weltweiten Aktionstag zur Förderung von Kinderrechten einzuführen.
In der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), in Kraft getreten am 2. September 1990, sind 10 Grundrechte festgeschrieben:
- Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;
- Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit;
- Das Recht auf Gesundheit;
- Das Recht auf Bildung und Ausbildung;
- Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
- Das Recht sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;
- Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens;
- Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;
- Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;
- Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.
Eine Selbstverständlichkeit? In manchen Teilen der Welt leider noch nicht, in Deutschland: ja!
19 Jahre später, im Jahr 2009, trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft, die klar stellt, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein Menschenrecht ist, kein Akt der Fürsorge oder Gnade.
Eine Selbstverständlichkeit? In manchen Teilen der Welt schon, in Deutschland: leider nein!
Dies wurde, wie zu erwarten war, vor einigen Wochen bei der Staatenprüfung in Genf vom UN-Fachausschuss erneut festgestellt. Er kritisiert die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland, insbesondere im Bereich der inklusiven Bildung. Aus Sicht der UNO besteht dringender Handlungsbedarf.
Zwischen dieser Nachricht und dem bundesweiten Bildungsprotesttag am kommenden Samstag hat uns die Nachricht erreicht, dass das Land NRW beim Gemeinsamen Lernen künftig sogar noch kräftig sparen will.
Wir sind fassungslos, wie das Recht unserer Kinder auf inklusive Bildung mit Füßen getreten wird. Von der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik!
„Vor zwei Wochen hatte ich das zweifelhafte Vergnügen, unseren Sohn im Unterricht zu begleiten. Die Schulbegleitung war erkrankt und ohne Begleitung darf unser Sohn die Schule nicht besuchen. Glücklicherweise hat das NRW-Bildungsministerium im September 2022 noch einmal klargestellt, dass ein Ausfall der Schulassistenz kein Grund zum Ausschluss vom Unterricht ist. Wie das in der Praxis funktionieren soll, steht leider nicht in dem Papier. Die Schule verweist auf zu knappe Ressourcen. So sitze ich also zähneknirschend und dankbar für meine großzügige Gleitzeitregelung und meinen verständnisvollen Chef im Sachunterricht der örtlichen Grundschule.Thema: Kinderrechte. Die Kinder diskutieren unter anderem das „Recht auf Bildung“. „Recht auf INKLUSIVE Bildung“ ergänze ich in Gedanken und balle die Faust in der Tasche. Einatmen-ausatmen. Die Kinder überlegen, warum es wichtig ist, in die Schule gehen zu können: Lesen, Schreiben und Rechnen lernen, einen guten Job bekommen, viel Geld verdienen, eine Familie versorgen können. Und unser Sohn? „Weil es schön ist!“ Ich bin so stolz auf ihn. Denn Schule ist so viel mehr!“