Bis zum 20.05.2021 hatten Stellungnahmeberechtigte die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) einzureichen.
Der Beschlussentwurf des G-BA sieht die Aufnahme einer Versicherteninformation zur Nicht-invasiven Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests (NIPT-Trisomie 13, 18, 21) für die Anwendung bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken vor.
Leider findet sich das in der öffentlichen Sitzung vom 15.04.2021 angekündigte „breite Stellungahmeverfahren“ im G-BA-Beschluss vom 22.04.2021 nicht wieder und der Kreis der Stellungnahmeberechtigten ist sehr überschaubar.
Obwohl zu den beiden Versicherteninformationen eigentlich bereits alles gesagt wurde und die Elterninitiative BM 3X21 nicht zu den Stellungnahmeberechtigten gehört, haben wir eine Stellungnahme beim G-BA eingereicht. Denn wir kritisieren die Kassenfinanzierung von nicht-invasiven Pränatal-Tests (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 nach wie vor!
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